Rechtsprechung
LG Hamburg, 10.09.1986 - 4 S 22/86 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 19
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 25.06.2003 - 15 U 201/02 Die Verkehrssicherungspflicht, die der Beklagten hinsichtlich der von ihr betriebenen Tennishalle gegenüber den Benutzern gemäss § 823 BGB obliegt, umfasst den zumutbaren Schutz vor Gefahren, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen, vom Benutzer nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar sind (BGH VersR 1980, 864; OLG München NJW-RR 1987, 19 jeweils m.w.Nachw.).
Bei dem genannten Regelheft handelt es nicht um eine verbindliche Vorgabe, sondern nur um Empfehlungen, die auf Erfahrungswerten beruhen, die dem normalen Spielbetrieb hinreichend Rechnung tragen (OLG Hamm MDR 1997, 739; OLG München NJW-RR 1987, 19).